Büro Lübeck 1Oliver Kowalski
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Büro HamburgGerd Harnisch
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Büro Lübeck 2Ralph Buß
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Was sind Altlasten?
Nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG, § 2) wird definiert:
Altlasten
Altlasten im Sinne des BBodSchG sind
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf den Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen, Altdeponien), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen stillgelegte Atomanlagen (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Schädliche Bodenveränderungen
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des BBodSchG sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Altlastverdächtige Flächen
Altlastverdächtige Flächen (Altlastverdachtsflächen) im Sinne des BBodSchG sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Sanierung
Sanierung im Sinne des BBodSchG sind Maßnahmen
- zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen, wie z.B. Boden-, Bodenluft- und Grundwassersanierung),
- die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Einkapselung, Oberflächenabdichtung),
- zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens (z.B. Verfestigung).
Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen im Sinne des BBodSchG sind sonstige Maßnahmen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen.